AGB der eplaner24 GmbH für gewerbliche Serviceanbieter im Bereich Elektroinstallationen

Die eplaner24 GmbH, Murgtalstraße 133, D-72270 Baiersbronn (im Folgenden „eplaner“) vermittelt Vertragsverhältnisse zwischen Anbietern von bestimmten Produkten bzw. Dienstleistungen und Endkunden u.a. über die Internetplattform www.eplaner24.de (im Folgenden „Plattform“). Die Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Elektroinstallation. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen über eplaner24.de. Der Serviceanbieter kann diese AGB in den Arbeitsspeicher des von ihm verwendeten Endgeräts laden und auch als PDF speichern oder ausdrucken.

  • 1 Allgemeines

1.1 Geschäftsbedingungen des Serviceanbieters erkennt eplaner nicht an. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die eplaner ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und individuellen Abreden zwischen dem Serviceanbieter und eplaner hat die für den Serviceanbieter vorteilhafte Regelung Vorrang.

1.2 Sofern und soweit eplaner mit Partnern zusammenarbeitet, deren Inhalte auf der Plattform eingebunden sind ("Drittbetreiber"), so finden diese AGB auf die Inhalte des Drittbetreibers und den Vertrieb bzw. die Vermittlung über die Inhalte des Drittanbieters keine Anwendung.

1.3 Vertragssprache ist Deutsch.

1.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

1.5 Sofern der Serviceanbieter Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Baiersbronn.

  • 2 Änderungen dieser AGB

2.1 Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Eplaner kann den Serviceanbietern jederzeit vorschlagen diese AGB zu ändern.

2.2 eplaner kann eine vorgeschlagene Änderung der AGB umsetzen, sofern er den Serviceanbieter über die vorgeschlagene Änderung dieser AGB mit einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist von mindestens 15 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger unterrichtet und der Serviceanbieter das Vertragsverhältnis mit eplaner nicht vor Ablauf der Frist kündigt. Eine entsprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung nach Satz 1 Wirkung, sofern und soweit keine kürzere Kündigungsfrist zwischen Serviceanbieter und eplaner individualvertraglich vereinbart ist.

  • 3 Plattform

3.1 Über die Plattform sind verschiedene Aufträge konfigurierbar.

3.2 Die Benutzer haben dabei die Möglichkeit über die Plattform mit dem Serviceanbieter Verträge über dessen Produkte und Dienstleistungen abzuschließen.

  • 4 Einschränkungen anderer Vertriebswege

4.1 Mit der Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen eines Serviceanbieters über die Plattform geht weder zwingend eine Exklusivitätsverpflichtung zwischen eplaner und den Serviceanbietern einher, noch ist eine solche Exklusivitätsverpflichtung Voraussetzung für die Vermittlung der Produkte und Dienstleistungen des Serviceanbieters über die Plattform. Jedem Serviceanbieter steht es frei, exklusive Vermarktungszeiträume bzw. - kampagnen für seine Produkte und Dienstleistungen mit eplaner zu vereinbaren.

4.2 eplaner behält sich vor, mit Serviceanbietern zu vereinbaren, dass der Serviceanbieter seine über eplaner angebotenen Produkte und Dienstleistungen über eigene Vertriebswege nicht günstiger anbieten wird als über die Plattform. Durch solche Vereinbarungen soll ein ausgewogener Leistungsaustausch zwischen eplaner und dem Serviceanbieter gewährleistet und eine Enttäuschung von Vertriebsanstrengungen durch Umlenkung von Benutzern, die sich auf der Plattform, insbesondere durch Nutzung des Konfigurators, über Produkte und Dienstleistungen des Serviceanbieters informiert haben, verhindert werden.

  • 5 Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung der Vertriebsmöglichkeit

5.1 eplaner ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattform für einen Serviceanbieter unverzüglich einzuschränken oder auszusetzen, wenn a.) unverhältnismäßig viele Beschwerden von Benutzer bzgl. der über die Plattform vermittelnden Produkte und Dienstleistungen des Serviceanbieters bei eplaner24 eingehen, deren Sachverhalt vom Serviceanbieter jeweils nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums widerlegt wird oder b.) eplaner gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine Aussetzung oder Einschränkung der Bereitstellung des der Plattform für einen bestimmten Serviceanbieter erfordern.

5.2 eplaner ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattform für einen Serviceanbieter unter Einhaltung der Vorgaben des § 5.3 vollständig zu beenden, wenn a) der Serviceanbieter aus der Vermittlung der Produkte oder Dienstleistungen des Serviceanbieters über die Plattform entstandene Zahlungsansprüche von eplaner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht erfüllt hat und seit der ersten Mahnung durch eplaner mindestens vier Wochen vergangen sind oder; b) der Serviceanbieter eplaner wiederholt fehlerhafte Informationen bzgl. seiner über die Plattform zu vermittelnden Produkte oder Dienstleistungen oder deren jeweiliger Merkmale zur Verfügung stellt oder; c) eplaner nachweisen kann, dass der betroffene Serviceanbieter wiederholt gegen die AGB und/oder individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen eplaner und dem Serviceanbieter verstoßen hat oder; d) eplaner24 ein individualvertraglich vereinbartes Kündigungsrecht ausübt oder; e) eplaner ein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt oder; f) eplaner gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Serviceanbieter erfordern.

5.3 Sofern eplaner entscheidet die Bereitstellung der Plattform für die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen eines Serviceanbieters vollständig zu beenden, so übermittelt er dem betroffenen Serviceanbieter mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung. Satz 1 gilt nicht, wenn eplaner a) gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Serviceanbieter erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben oder; b) sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt oder; c) nachweisen kann, dass der betroffene Serviceanbieter wiederholt gegen die AGB und/oder individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Verivox und dem Serviceanbieter verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der Bereitstellung der Plattform für die Vermittlung der Produkte und Dienstleistungen des Serviceanbieter geführt hat oder; d) der Serviceanbieter ein individualvertraglich vereinbartes Kündigungsrecht ausübt. In den Fällen des Satz 2 a) oder b) stellt eplaner dem betroffenen Serviceanbieter unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, es sei denn eplaner darf aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen. In den Fällen des Satz 2 c) oder d) ist eplaner nicht verpflichtet, dem Serviceanbieter eine Begründung seiner Entscheidung zur Verfügung zu stellen.

5.4 Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen Serviceanbieter durch eplaner hat der Serviceanbieter die Möglichkeit, die dieser jeweils zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des Beschwerdemanagementverfahrens nach Teil C dieser AGB einer Klärung zuzuführen. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung im Zuge des Beschwerdeverfahrens aufgehoben, wird eplaner die Bereitstellung der Plattform umgehend wiederaufnehmen.

BESCHWERDEMANAGEMENT

  • 1 Beschwerden

1.1 Jeder Serviceanbieter hat im Falle a) einer mutmaßlichen Nichteinhaltung einer der in diesen AGB und/oder der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 festgelegten Verpflichtungen durch eplaner, die sich auf den jeweiligen beschwerdeführenden Serviceanbieter auswirkt oder; b) technischer Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform stehen und sich auf den beschwerdeführenden Serviceanbieter auswirken oder; c) von Maßnahmen oder Verhaltensweisen von eplaner die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform stehen und die sich auf den beschwerdeführenden Serviceanbieter auswirken das Recht eine Beschwerde über das interne Beschwerdemanagement von eplaner einzureichen.

1.2 Der Zugang zum internen Beschwerdemanagement von Verivox ist kostenfrei und erreichbar per E-Mail unter info@eplaner24.de.

1.3 Im Falle einer Beschwerde hat der beschwerdeführende Serviceanbieter in seiner Beschwerde-E-Mail den Beschwerdeführer, eine Beschreibung des Beschwerdegegenstands, einen Ansprechpartner des beschwerdeführenden Serviceanbieters (inkl. Kontaktdaten) zu benennen.

1.4 eplaner wird jede Beschwerde eines Serviceanbieters unter Berücksichtigung der Bedeutung und Komplexität des Problems gründlich prüfen und zeitnah bearbeiten, um eine angemessene Lösung dessen herbeizuführen, und wird dem Serviceanbieter anschließend das Ergebnis des internen Beschwerdemanagementverfahrens in Textform mitteilen.

1.5 eplaner macht weiterführende Informationen zur Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagements öffentlich verfügbar und wird diese in angemessenen Abständen (mind. einmal jährlich) aktualisieren.

Stand: 13.11.2020

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